Psych. GBU

Die psychische Gefährdungsbeurteilung / Analyse psychischer Belastungen:

  • Must-Have im Arbeitsschutz
  • Instrument für gesunde, motivierte Mitarbeiter und
  • Methodik für attraktive Arbeitgeber

Natürlich schreibt das Arbeitsschutzgesetz in §§ 4 und 5 die Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung auch für psychische, mentale Belastungen seit 2013 ausdrücklich vor. Das sollte aber nicht der ausschließliche Grund sein, warum Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Vielmehr geht es um die wirkliche Sinnhaftigkeit dieser Analyse, wenn sie richtig umgesetzt wird. Sinnhaft zum Wohle der Beschäftigten, zum Wohle des Arbeitgebers und für den Erfolg der Organisation!

Worum geht es?
Arbeitsverdichtung, Wettbewerb, Leistungsdruck, Digitalisierung ohne Ende und zuletzt auch noch Corona, sorgen teils schon seit Jahren für eine massive Zunahme von mentalen, psychischen Belastung bei den Menschen an der Arbeit. Die Statistiken der Krankenkassen weisen dazu erschreckende Zahlen auf! Die dadurch entstehenden Ausfallkosten, Krankheitskosten und Leistungseinbußen sind in Milliarden kaum zu erfassen!

Belastende Umstände können aus kritischen Verhältnissen (Betriebsklima, Arbeitsdruck, Umgebung, Organisation,…) und dem Verhalten von Menschen (Umgang, Zusammenhalt, Fehlerkultur, Kommunikation) entstehen. Ungesteuert, unbeachtet führen belastende Umstände über kurz oder lang zu Leistungsverlust, Demotivation und Stressempfinden. Natürlich beeinflusst das in Summe auch die Performance im Gesamten.

Andauernder Druck führt nachweislich zu gesundheitlichen (psychosomatischen) Problemen und später Erkrankungen. Dazu gehören bspw. anhaltende Verspannungen und Rückenprobleme (welche Last haben Sie ständig zu ertragen?), häufige Migräne (welchen Druck muss ihr Kopf ständig aushalten?), Herz-Kreislaufbeschwerden (was oder wer macht ihr Herz so schwer?), Angst- & Schlafstörungen (wer oder was raubt ihnen den Schlaf?). In der Folge kommt es unbehandelt zu Depression, Leistungsunfähigkeit und Burn-Out.

 

 

Psychische Ursachen sind immer häufiger der Grund für Erkrankungen und Frühverrentungen. Die durchschnittliche Krankheitsdauer ist mit 36 Tagen dreimal so hoch ist wie bei anderen Erkrankungen! Prävention und die Förderung der psychischen Gesundheit hat damit heute eine herausragende Bedeutung, denn die Gesundheit der Beschäftigten trägt maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen bei“ (bundesgesundheitsministerium.de, 30.08.2019).

Belastungssituationen entwickeln sich langsam

Zahlreiche Unternehmen klagen derzeit über personelle Engpässe und die Folgen des demografischen Wandels. Eine hohe Auftragslage verteilt sich auf immer weniger Mitarbeiter, die Anforderungen steigen kontinuierlich. Das Potenzial zur Leistungserbringung wird durch permanente Unterbrechungen oder Störungen erheblich reduziert.

Hinweise darauf zeigen sich z. B. in:

  • Einem hohen Krankenstand
  • Einem schlechten Betriebsklima
  • hohe Fluktuation und personellen Engpässen
  • Negativen Bewertungen auf Arbeitgeberplattformen
  • Einer hohen Fehlerquote bzw. mangelhaften Arbeitsergebnissen

Mögliche Auslöser für psychische Belastungen am Arbeitsplatz aus der Sicht von Arbeitnehmern sind z. B.

  • Arbeitsverdichtung und Informationsflut
  • Zeit- und Leistungsdruck
  • Ungeklärte Konflikte und Entscheidungswege
  • Häufige Störungen oder Unterbrechungen

Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus – sehen Sie unser Video!

 

Das Arbeitsschutzgesetz als Grundlage

Die juristische Grundlage:

Die Ermittlung der psychischen Belastungen der Mitarbeiter durch eine Gefährdungsbeurteilung ihre Arbeit gehört zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers. § 5 ArbSchG regelt diese Pflicht und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.

In Beratungsgesprächen mit kleinen und mittelständischen Betrieben berichten uns über 80 % aller Personalverantwortlichen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung schon lange aufgeschoben wird, weil es an fachlicher Expertise und Informationen zur Durchführung und Dokumentation mangelt.

Infos zur einfachen, neutralen und sicheren Umsetzung finden Sie hier:

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Ralf Spohr

Ralf Spohr
Head of Strategy + Executive Consultung

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