Analyse psychischer Belastungen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung / Analyse psychischer Belastungen:

  • Must-Have im Arbeitsschutz
  • Instrument für gesunde, motivierte Mitarbeiter und
  • Methodik für attraktive Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt in §§ 4 und 5 die Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung auch für psychische, mentale Belastungen seit 2013 ausdrücklich vor. Das sollte aber nicht der ausschließliche Grund sein, warum Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Vielmehr geht es um Sinnhaftigkeit!
Denn die richtige Umsetzung ist Sinnhaft für die Beschäftigten, sinnhaft für den Arbeitgeber und für den Erfolg der Organisation!

Worum geht es?
Wettbewerbs- & Leistungsdruck, Arbeitsverdichtung, Digitalisierung, Hybrid-Working, sorgen teils seit Jahren schon für eine massive Zunahme von mentalen, psychischen Belastung bei Beschäftigten. Die Statistiken der Krankenkassen weisen dazu erschreckende Zahlen auf! Die dadurch entstehenden Ausfallkosten, Krankheitskosten und Leistungseinbußen sind in Milliarden kaum zu erfassen, aber auch in Kleinbetrieben zu spüren!

Belastende Einwirkungen entstehen aus schwierigen Verhältnissen (Betriebsklima, Arbeitsdruck, Umgebung, Organisation,…) und dem Verhalten von Menschen (Umgang, Zusammenhalt, Fehlerkultur, Kommunikation). Unbeachtet, ungesteuert führen belastende Umstände über kurz oder lang zu individueller Demotivation, Stressempfinden, Leistungs- und Gesundheitsverlust. Natürlich beeinflusst das in Summe, bei der Auswirkung auf mehrere oder vielen Beschäftigte auch die Gesamtperformance der Organisation…

Andauernder Druck führt nachweislich zu gesundheitlichen (psychosomatischen) Problemen und später Erkrankungen. Dazu gehören bspw. anhaltende Verspannungen und Rückenprobleme (welche Last haben Sie ständig zu ertragen?), häufige Migräne (welchen Druck muss ihr Kopf ständig aushalten?), Herz-Kreislaufbeschwerden (was oder wer macht ihr Herz so schwer?), Angst- & Schlafstörungen (wer oder was raubt ihnen den Schlaf?). In der Folge kommt es unbehandelt zu Depression, Leistungsunfähigkeit und Burn-Out.

Psychische Ursachen sind immer häufiger der Grund für Erkrankungen und Frühverrentungen. Die durchschnittliche Krankheitsdauer ist mit 36 Tagen dreimal so hoch ist wie bei anderen Erkrankungen! Prävention und die Förderung der psychischen Gesundheit hat damit heute eine herausragende Bedeutung, denn die Gesundheit der Beschäftigten trägt maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen bei“ (bundesgesundheitsministerium.de, 30.08.2019).

Belastungssituationen entwickeln sich langsam

Unternehmen klagen immer öfter über personelle Engpässe und die Folgen des demografischen Wandels. Die Auftragslage verteilt sich auf immer weniger Mitarbeiter, die Anforderungen steigen kontinuierlich. Die Gleichung ist einfach: Das Potenzial zur Leistungserbringung wird durch permanente Unterbrechungen oder Störungen erheblich reduziert.

Hinweise darauf zeigen sich z. B. in:

  • Einem hohen Krankenstand
  • Einem schlechten Betriebsklima
  • hohe Fluktuation und personellen Engpässen
  • Negativen Bewertungen auf Arbeitgeberplattformen
  • Einer hohen Fehlerquote bzw. mangelhaften Arbeitsergebnissen

Mögliche Auslöser für psychische Belastungen am Arbeitsplatz aus der Sicht von Arbeitnehmern sind z. B.

  • Arbeitsverdichtung und Informationsflut
  • Zeit- und Leistungsdruck
  • Ungeklärte Konflikte und Entscheidungswege
  • Häufige Störungen oder Unterbrechungen

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Das Arbeitsschutzgesetz als Grundlage

Die juristische Grundlage:

Die Ermittlung der psychischen Belastungen der Mitarbeiter durch eine Gefährdungsbeurteilung ihre Arbeit gehört zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers. § 5 ArbSchG regelt diese Pflicht und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.

In Beratungsgesprächen mit kleinen und mittelständischen Betrieben berichten uns über 80 % aller Personalverantwortlichen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung schon lange aufgeschoben wird, weil es an fachlicher Expertise und Informationen zur Durchführung und Dokumentation mangelt.

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Ralf Spohr

Dipl.-Oec. Ralf Spohr
Head of Strategy + Executive Consultung

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